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Im Mittelpunkt steht dabei die Vertretung der Mandanten vor Gericht
in Prozessen wegen Kündigungen, Änderungskündigungen,
Versetzungen, Befristungen, Abfindungen, Schadenersatz oder
Lohnforderungen.
Schwerpunkt der außergerichtlichen Tätigkeit ist einerseits
die Beratung von Arbeitgebern vor Ausspruch von Kündigungen
oder der Durchführung von Umstrukturierungen in Unternehmen
und die Vertretung von Arbeitnehmern bei der Vereinbarung von Abfindungen.
In den Vordergrund der arbeitsrechtlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt
Schmidtgen sind in jüngster Zeit Streitigkeiten aufgrund von
Diskriminierungen von Mandanten im Arbeitsverhältnis
getreten. Hier sind die Begehungsformen immer subtiler und vielfältiger
geworden.
Durch seine langjährige Interessenwahrnehmung von Arbeitnehmern,
die solche Attacken ausgesetzt sind, verfügt Rechtsanwalt Schmidtgen
hier über die erforderlichen Erfahrungen, wie den Betroffenen
effektiv geholfen werden kann. Er weiß, daß gerade bei
Arbeitnehmern, gegen die Mobbing betrieben wird, eine Betreuung
der Mandanten erforderlich ist, die über die ausschließliche
juristische Vertretung hinausgeht, weil hier das allgemeine Persönlichkeitsrecht,
die Ehre oder die Gesundheit des Mobbing-Opfers in schwerwiegender
Weise verletzt werden.
Rechtsanwalt Schmidtgen betreut seit langem Betriebe in allen arbeitsrechtlichen
Angelegenheiten und arbeitet hier insbesondere langjährig erfolgreich
mit Personalabteilungen zusammen.
Betriebsräte unterstützt Rechtsanwalt Schmidtgen insbesondere
bei der Erarbeitung oder dem Abschluß von Betriebsvereinbarungen.
Ein weiteres Spezialgebiet von Rechtsanwalt Schmidtgen im Bereich
des Arbeitsrechts ist die Führung von Eingruppierungsprozessen
zur Höhergruppierung bzw. zur Abwehr von Rückgruppierungen
im Bereich der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes.
Über das Arbeitsrecht hinaus bearbeitet er für Betriebe
Forderungsangelegenheiten, vertritt Vermieter und ist für Unternehmen
im Bereich des Zivilrechts tätig.
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